Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Arbeit"

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abhängige Arbeit
Arbeitnehmer.
 
Agentur für Arbeit
Jobcenter; 1. Begriff: örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit.––2. Aufgaben: Die ehemaligen ca. 180 Arbeitsämter (bis 31.12.2003) wurden im Rahmen der Hartz-Gesetze reformiert und zu Jobcentern für „alle arbeitsmarktbezogenen Dienstleistungen“ umgestaltet. Diese Einrichtungen, die eine ...
 
AGG im Arbeitsrecht
Rechtsgrundlage: Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14.8.2006 (BGBl. 1897) m.spät.Änd. sind verschiedene EG-Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung (2000/43/EG vom 29.6.2000; 2000/78/EG vom 27.11.2000; 2002/73/EG vom 23.9.2002, konsolidierte Neufassung durch RL 2006/54 ...
 
Akkordarbeit
Erwerbstätigkeit, die nach der geleisteten Arbeitsmenge entlohnt wird.––Vgl. auch Akkordlohn.
 
aktionsorientierte Datenverarbeitung
in der betrieblichen Datenverarbeitung eine Verarbeitungsform, bei der die einzelnen Schritte eines Vorgangs als Transaktionen vom Benutzer im Dialogbetrieb durchgeführt werden; häufig in Verbindung mit einem Triggerkonzept.––Vgl. auch Vorgangsketten, Funktionsintegration.
 
allgemeine Arbeitsbedingungen
vertragliche Einheitsregelung.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht
1. Geltung für Arbeitsverträge: Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 gilt das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Arbeitsverhältnisse. Demnach unterliegen vorformulierte Arbeitsverträge einer AGB-Kontrolle anhand der §§ 305 bis 310 BGB. Dabei allerdings die Besonderheiten des ...
 
analytische Arbeitsbewertung
Analytische Arbeitsbewertung ist ein Verfahren der Arbeitsbewertung; nach Definition von REFA-Verband für Arbeitsstudien, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung e.V. Verfahren zur anforderungsabhängigen Entgeltdifferenzierung. Bei diesen werden die Anforderungen des Arbeitssystems an den ...
 
angelernter Arbeiter
im Unterschied zum Facharbeiter Arbeitnehmer mit begrenzter Ausbildung (mind. 3 Monate bis unter 2 Jahren) und Spezialkenntnissen und -fertigkeiten. Tarifrechtlich üben angelernte Arbeiter im Gegensatz zum ungelernten Arbeiter eine anerkannte und eingruppierte Tätigkeit aus, die eine ...
 
Arbeit
I. Begriff: Zielgerichtete, soziale, planmäßige und bewusste, körperliche und geistige Tätigkeit. Ursprünglich war Arbeit der Prozess der Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur zur unmittelbaren Existenzsicherung; wurde mit zunehmender sozialer Differenzierung und Arbeitsteilung und der ...
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