Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Ehrenamt"

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Ehrenamt
unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderats etc.––Desgleichen im gesellschaftlichen Bereich, z.B. Funktionsübernahme durch nicht hauptamtlich beschäftigte ...
 
ehrenamtliche Richter
Laienrichter, die zusammen mit Berufsrichtern in der Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit sowie als Handelsrichter bei der Kammer für Handelssachen eingesetzt werden, wobei jedem Spruchkörper zwei ehrenamtliche Richter zugeordnet sind. Sie haben bei ihrer Amtstätigkeit ...
 
Ehrenamtlicher
ehrenamtlicher Mitarbeiter.
 
ehrenamtlicher Mitarbeiter
Mitarbeiter einer Organisation, der nicht gegen Entgelt, sondern meist aus altruistischen Motiven heraus arbeitet. Ehrenamtliche Mitarbeiter (engl. board members) übernehmen strategische Führungsaufgaben als in ein Amt gewählte Funktionsträger (z.B. Stiftungsräte, Vorstandsmitglieder in ...
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