Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Gemeinschaft"

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Arbeitsgemeinschaft
1. Begriff: a) Zusammenschluss von Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen zum Erfahrungsaustausch, zur Interessenvertretung oder zur Behandlung im gemeinsamen Interesse liegender Fragen und Probleme. Abgekürzt AG.––b) Arbeitsorganisation in Unternehmen und Verbänden, i.d.R. eine Gesellschaft des ...
 
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AgV)
wurde 2000 mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) und der Stiftung Verbraucherinstitut in den Verbraucherzentrale Bundesverband zusammengeführt.
 
Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen
vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gemäß § 65 WPO gebildete, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamer Geschäftsstelle.––Aufgaben: Behandlung von Fragen des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens, die gemeinsame Belange der ...
 
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU)
Zusammenschluss selbstständiger Unternehmer; gegründet 1949; Sitz in Berlin.––Ziele/Aufgaben: Liberalisierung von Produktion und Handel. Betonen v.a. freie Marktwirtschaft und freie Eigentumsordnung.––Angeschlossen ist der Bundesverband Junger Unternehmer (BJU).
 
Aufhebung der Gemeinschaft
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt die Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung), wenn die Teilung eines mehreren Miteigentümern gehörenden Grundstücks in Natur nicht möglich ist. Damit wird praktisch der Streit von dem unteilbaren Grundstück hin zu teilbarem Geldgegenwert ...
 
 
Ausgleichsgemeinschaft
Lebenspartnerschaft.
 
Bewirtschaftungsgemeinschaft
Gewannenbewirtschaftung; Form der Kooperation unter Landwirten, die darauf abzielt, ohne Veränderung der Pacht- und Eigentumsverhältnisse die Feldstücke einer Gemarkung über die Grenzen einzelner, bestehender Parzellen und Betriebe hinweg gemeinschaftlich als größere Einheit zu bewirtschaften. Den ...
 
Bietungsgemeinschaft
Personengesamtheit, z.B. Gesellschaft oder Erbengemeinschaft, die im Zwangsversteigerungsverfahren Gebot abgibt. Aufschluss über das Gesellschaftsverhältnis etc. ist zu geben, damit durch den Zuschlag entsprechender Rechtserwerb eintritt.
 
Bruchteilsgemeinschaft
Gemeinschaft.
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