Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Körper"

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ausländische Körperschaft
1. Ausländische Körperschaften werden hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit im Bürgerlichen Recht nach ausländischem Recht beurteilt.––2. Anerkennung als Körperschaften im Steuerrecht: Für die Frage, ob ausländische Körperschaften im Inland auch bezüglich der Steuerpflicht als Körperschaften zu ...
 
bestimmte Körperschaften
Begriff des Körperschaftsteuerrechts (§ 24 KStG): Körperschaften und Personenvereinigungen, deren Leistungen beim Empfänger nicht zu Kapitaleinkünften nach § 20 I Nr.1 oder Nr.2 EStG führen, d.h. die nicht Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Kolonialgesellschaften oder ...
 
Gebietskörperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts, die auf einem abgegrenzten Teil des Staatsgebiets die Gebietshoheit hat und von den in ihrem Gebiet lebenden Einwohnern gebildet wird: Bund, Länder, Gemeinden (einschließlich Gemeindeverbände).
 
Kommunalkredit
Kommunaldarlehen, Körperschaftskredit.––1. Begriff: alle Forderungen an inländische Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder für die eine solche Körperschaft oder Anstalt die volle Gewährleistung übernommen hat, unabhängig davon, ob zur Deckung Schuldverschreibungen ausgegeben ...
 
Körperbeschädigte
Gruppe von Sozialleistungsempfängern, deren Renten oder Fürsorgeanspruch auf Verletzung bzw. andere Beschädigung in der Ausübung beruflicher oder auch militärischer Pflichten gestützt wird.––Vgl. auch Kriegsopfer, Beschädigtenrente.––Steuerliche Behandlung: Pauschbeträge.
 
Körperersatzstücke
Begriff der Sozialversicherung.––Vgl. auch Hilfsmittel.
 
körperliche Bestandsaufnahme
effektive Inventur.
 
körperliche Durchsuchung
I. Strafprozessrecht Strafprozessuale Zwangsmaßnahme: Die körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, vom Arzt vorgenommen, sind ohne ...
 
Körperschaft
1. Begriff: Zusammenschluss, der als juristische Person eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch Organe vertreten wird.––2. Zu unterscheiden: a) Körperschaft des Privatrechts: Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ...
 
Körperschaft des öffentlichen Rechts
1. Begriff: Verband des öffentlichen Rechts, der außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und ggf. unter Einsatz hoheitlicher Mittel wahrnimmt.––Im Unterschied zur Anstalt des öffentlichen Rechts ist sie ...
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