Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Kirche"

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Kirchenfiskus
1. Ursprünglich: Kirchenvermögen.––2. Heute: Synonym für die Kirchen als besteuernde Institutionen (Kirchensteuer). Aufgrund dieses Rechts wird die Kirche zu den Parafisci gerechnet.
 
Kirchensteuer
eine zur Deckung des allgemeinen Kirchenbedarfs von steuerberechtigten Religionsgemeinschaften erhobene Steuer.––1. Höhe und Bemessungsgrundlage: In den einzelnen Bundesländern verschieden; i.d.R. besteht die Kirchensteuer in einem Prozentsatz der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (zz. 8 oder 9 ...
 
Kirchensteuerkappung
Kirchensteuer.
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