Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Regierung"

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Bundesregierung
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, bestehend aus dem Bundeskanzler, der vom Bundestag gewählt wird, und den Bundesministern, die auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und erlassen werden (Art. 62–64 GG). Der Bundeskanzler bestimmt nach Art. 65 GG die Richtlinien der ...
 
Nichtregierungsorganisation (NRO)
Non-Governmental Organization (NGO).
 
Non-Governmental Organization (NGO)
Non-Government Organization, Nichtregierungsorganisation (NRO); jede internationale Organisation, die nicht durch zwischenstaatliche Übereinkunft errichtet wurde. Im Wesentlichen sind damit Selbsthilfeorganisationen (Bürgerinitiativen, Umweltschutzgruppen, Solidaritätsgruppen, Basisinitiativen etc.) ...
 
Regierungsakt
Hoheitsakt der Regierung, der wegen seines überwiegend politischen Charakters im Gegensatz zu den Verwaltungsakten der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen ist (sog. nicht justiziabler Hoheitsakt).––Beispiel: Festlegung der Richtlinien der Politik.
 
 
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderung (WBGU)
von der Bundesregierung 1992 ins Leben gerufenes unabhängiges interdisziplinäres Expertengremium zur periodischen Begutachtung der globalen Umweltveränderungen und ihrer Auswirkungen; Geschäftsstelle in Berlin. Der WBGU besteht aus neun Wissenschaftlern, die natur- und gesellschaftswissenschaftliche ...
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