Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Richter"

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Arbeitsrichter
ehrenamtliche Richter.
 
Bauberichterstattung
neben der Bautätigkeitsstatistik Teil der Baustatistik. Die Bauberichterstattung dient der kurzfristigen Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Baumarkt. Sie ist in das System der Statistiken im Produzierenden Gewerbe integriert und erhebt monatlich bzw. jährlich bestimmte ...
 
 
Berufsrichter
hauptamtlicher, i.d.R. auf Lebenszeit ernannter Richter im Gegensatz zu den teilweise in gerichtlichen Verfahren zugezogenen ehrenamtlichen Richtern. Gesetzliche Regelung im Deutschen Richtergesetz i.d.F. vom 19.4.1972 (BGBl. I 713) m.spät.Änd. und den Landesrichtergesetzen.
 
Deutscher Richterbund
gegründet 1909, wiedergegründet 1949; Sitz in Berlin.––Aufgaben: Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung; Förderung der beruflichen und sozialen Belange der Richter und Staatsanwälte; Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft.
 
ehrenamtliche Richter
Laienrichter, die zusammen mit Berufsrichtern in der Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit sowie als Handelsrichter bei der Kammer für Handelssachen eingesetzt werden, wobei jedem Spruchkörper zwei ehrenamtliche Richter zugeordnet sind. Sie haben bei ihrer Amtstätigkeit ...
 
Ernteberichterstattung
Teil der landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistik. Die Ernteberichterstattung erfasst: monatlich in der Wachstumsperiode den Wachstumsstand und die Erträge der landwirtschaftlichen Feldfrüchte und des Grünlandes, von Gemüse und Erdbeeren sowie von anderem Obst, außerdem den Wachstumsstand der Reben ...
 
Finanzrichter
Richter am Finanzgericht. Für die Berufsrichter gilt das allgemeine Richterrecht. Die ehrenamtlichen Finanzrichter (ehrenamtliche Richter) wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Sie müssen Deutsche sein und sollen das 30. Lebensjahr ...
 
Handelsrichter
Handelsrichter sind ehrenamtliche Richter (Laienrichter), die als Beisitzer der Kammer für Handelssachen fungieren. Sie werden auf gutachtlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer auf jeweils fünf Jahre ernannt.––Voraussetzung: dt. Staatsangehörigkeit, Vollendung des 30. Lebensjahres und ...
 
Laienrichter
Richter ohne vorgeschriebene juristische Ausbildung. Die Laienrichter werden als ehrenamtliche Richter in der Straf-, Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit tätig. In der Zivilgerichtsbarkeit werden Laienrichter als Handelsrichter bei der Kammer für Handelssachen und als Schöffe ...
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