Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Vielfalt"

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Vervielfältigungsrecht
I. Begriff: Verwertungsrecht des Urhebers, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen ohne Rücksicht auf Zahl und Verfahren (körperliche Festlegung, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen, z.B. Bücher, Noten, ...
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