Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Wahlen"

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Mehrheitswahl
Wahlverfahren, bei dem die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen in einem Wahlbezirk über den Wahlausgang entscheidet. Absolute Mehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen; relative Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit).––Anders: Verhältniswahl.
 
Sozialversicherungswahlen
Sammelbegriff für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner bei den Trägern der Sozialversicherung. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt (§ 58 SGB IV).––Rechtliche Regelung: Einzelheiten über Grundsätze und Durchführung der Sozialversicherungswahlen ...
 
Verhältniswahl
Wahlverfahren, bei dem die Sitzverteilung nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Parteien (Listen) entfallenen Stimmen berechnet wird, nicht aber danach, wer die meisten Stimmen erhält (Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl). Nach diesem Verfahren werden in Deutschland seit dem Zweiten ...
 
Wahlen
in der Bundesrepublik Deutschland Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.––1. Die Wahl zum Europäischen Parlament ist durch das Europawahlgesetz (EuWG) i.d.F. vom 8.3.1994 (BGBl. I 423, 555) m.spät.Änd. und die Europawahlordnung (EuWO) i.d.F. vom 2.5.1994 (BGBl. I 957) m.spät.Änd. ...
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