Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "kommunal"

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Gemeindefinanzen
Gesamtheit aller die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände ausmachenden Positionen des kommunalen Haushalts und wichtigster Teil der Kommunalwirtschaft. Gemeindefinanzen dienen der Finanzierung der kommunalen Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Bedeutung der ...
 
Gemeindesteuern
Kommunalsteuern. 1. Gemeindesteuern i.e.S. (Gemeindeertragsteuern): Steuern, deren Aufkommen allein den Gemeinden zufließt (Steuerertragshoheit).––Wichtigste Arten: Gewerbesteuer (Gemeinden haben Ertragshoheit, müssen aber einen Teil als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abführen), Grundsteuer, ...
 
Gemeindesteuersystem
Kommunalsteuersystem. 1. Begriff: Die Gesamtheit der Gemeindesteuern, die zu einem Zeitpunkt gelten und deren Ertragshoheit (Steuerertragshoheit) den Gemeinden insgesamt zusteht; ein Teil des Gesamtsteuersystems (Steuersystem), ein Teil der Gemeindefinanzen (Kommunalabgaben).––2. Das ...
 
Kommunalabgaben
aufgrund eigener Finanzhoheit von den Gemeinden erhobene Abgaben, i.d.R. Grundlage der Gemeindefinanzen. Zu den Kommunalabgaben gehören v.a. die Gemeindesteuern und die sonstigen an die Gemeinden zu entrichtenden Abgaben (z.B. Konzessionsabgaben). Die entsprechenden Kommunalabgabengesetze sind zu ...
 
Kommunalanleihe
Kommunalobligation.
 
Kommunalaufsicht
Staatsaufsicht über Gemeinden und Gemeindeverbände auf der Grundlage der von den Ländern erlassenen Gemeindeordnungen. Sie bezieht sich auf die gesamte kommunale Tätigkeit einschließlich der Rechtsetzung (Gemeindesatzung). Wegen der Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 II GG) ist die Kommunalaufsicht ...
 
Kommunalbetrieb
gewerbliche Unternehmen der Gemeinden und der Kreise. Kommunalbetriebe befriedigen allg. Bedürfnisse der Bevölkerung wie z.B. Wasser- und Energieversorgung, Unterhaltung und Einrichtung von Nahverkehrsmitteln (Versorgungsbetriebe). Kommunalbetriebe sollen keine Aufgaben übernehmen, die von der ...
 
Kommunaldarlehen
Kommunalkredit.
 
kommunale Gebietsreform
die 1968 bis 1978 in der Bundesrepublik Deutschland zwecks Erhöhung der Verwaltungseffizienz durchgeführte Neuabgrenzung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Zahl der Gemeinden verminderte sich von 24.282 auf 8.660.
 
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